Meer und Steine am Strand

Gästekarte Büsum

die Kurkarte für Ihre Freizeit und Kulturelles

Ein Urlaubsort wie Büsum mit weniger als 5000 Einwohnern hat es schwer, ein solch vielfältiges Rahmenprogramm für Urlaubsgäste in dieser Form, wie man es vorfindet ohne zusätzliche Gebühren umzusetzen.

  1. Kurkonzerte
  2. Livebands
  3. Pflege des Grünstrandes und der Parkanlagen
  4. Pflege der öffentlichen sanitären Anlagen
  5. Einsetzten von Rettungsschwimmern und Sanitätern



Das sind nur einige Punkte, die durch die Gästekarte unterstützt werden.
Natürlich kann man mit der Gästekarte auch viele Vorteile genießen, wie zum Beispiel

  • Ermäßigter Eintritt im „Meerzeit“ auf Bade- und Saunabesuche
  • Geführte Radtouren und Ortsführungen
  • Freier Eintritt zum Grün – und Sandstrand
  • Kinderbetreuung im „Mini Maxi Club“
  • Gutscheinheft mit zahlreichen Ermäßigungen und Angeboten in Büsum



Die Gästekarte ist von Personen zu entrichten ab dem 16. Lebensjahr. Kinder sind von der Abgabe der Kurtaxe befreit. Für Schwerbehinderte, Begleitpersonen und Gruppen ist ein verminderter Satz auf die Gästekarte zu entrichten.
Die Kostenentrichtung der Kurabgabe / Gästekarte ist fällig bei Urlaubsbuchung und wird mit der Gemeinde Büsum verrechnet. Die Gästekarte wird ihnen bei Urlaubsantritt überreicht.

 

Neuerungen zur Kurtaxe in Büsum

Änderung der Kurabgabe 2024

Die Gemeinde Büsum muss zum Jahr 2024 ihre Kurabgabesätze anpassen.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

• In der Hauptsaison wird die Kurabgabe auf 4,00 Euro erhöht.
• In der Nebensaison wird die Kurabgabe auf 2,80 Euro erhöht.
• Der Gruppentarif entfällt.

Nebensaison 2024 | 2,80 Euro (2,00 Euro ermäßigt)

Vom 8. Januar bis 31. März
Vom 1. November bis 24. Dezember

Hauptsaison 2024 | 4,00 Euro (2,80 Euro ermäßigt)

Vom 1. April bis 31. Oktober
Vom 25. Dezember bis 7. Januar 2025

Die Kurabgabepflicht entsteht bei Ankunft in Büsum.
Für den Anreisetag und den Abreisetag wird die Kurabgabe in der jeweils geltenden Höhe erhoben.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Busfahrer und Reiseleiter sind von der Kurabgabe befreit.